Allgemeine Geschäftsbedingungen von LIGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Die Ligen GmbH

Übersicht

I. Anwendungsbereich und Geltung

II. Besondere Vereinbarungen „Analytics“

  • §1 Bereitstellen von Videos; Nutzungsrechte
  • §2 Technische Voraussetzungen
  • §3 Verfügbarkeit
  • §4 Mitwirkungspflichten des Kunden

III. Besondere Vereinbarungen „Entertainment“

  • §1 Live-Sendungen
  • §2 Video-Produktion
  • §3 Social Media

IV. Allgemeine Bestimmungen

  • §1 Vergütung und Zahlung
  • §2 Laufzeit und Kündigung
  • §3 Sach- und Rechtsmängel
  • §4 Allgemeine Haftung
  • §5 Geheimhaltung
  • §6 Schlussbestimmungen

 

Inhalt

Inhalt und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag bzw. den darin Bezug genommen weiteren Unterlagen. Soweit darin nicht abweichend vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Anwendungsbereich und Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden für die Erbringung unserer Leistungen in den Bereichen Videoerstellung und Analyse (nachfolgend „Analytics“) und Videoproduktion und Unterhaltung (nachfolgend „Entertainment“) gegenüber Ihnen als Kunde (nachfolgend „Kunde“) Anwendung.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn wir haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.

(3) Unsere AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), Verein, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

  1. Besondere Vereinbarungen „Analytics“

§1 Bereitstellen von Videos; Nutzungsrechte

(1) Wir stellen dem Kunden die vertraglich vereinbarten Videos im Internet unter „https://coaches.die-ligen.net“ während der Vertragslaufzeit zum Abruf bereit. Der Kunde kann die für ihn bereitgestellten Videos entweder dort ansehen, oder sich auf einen lokalen Datenträger herunterladen, um sich das Video anzusehen.

(2) Wir räumen dem Kunden an den ihm von uns zur Verfügung gestellten Videos ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist berechtigt, das Video auf eigenen Datenträgern für den eigenen Gebrauch zu vervielfältigen. Ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung darf ein Video insbesondere weder öffentlich zugänglich gemacht werden, noch gesendet werden, noch an Dritte weitergegeben, noch durch Dritte bearbeitet werden.

(3) Verletzt der Kunde eine der Regelungen in Abs. 1 und/oder Abs. 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, können wir nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die Videos sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt auf die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin dulden wir eine Nutzung durch den Kunden widerruflich. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, endet unsere Duldung der Nutzung, ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung durch uns bedarf.

§ 2 Technische Voraussetzungen

(1) Wir übermitteln dem Kunden einen Benutzernamen und ein Benutzerpasswort für unsere Plattform „https://coaches.die-ligen.net“. Benutzername und Kennwort sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt in einen nur ihm bekannten Namen und Kennwort zu ändern und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Wir sind berechtigt jedoch nicht verpflichtet, unsere Plattform laufend weiterzuentwickeln.

(3) Die Videos werden auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert.

(4) Übergabepunkt für die Videos ist der Routerausgang unseres Rechenzentrums.

(5) Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und uns bis zum Übergabepunkt sind wir nicht verantwortlich.

§ 3 Verfügbarkeit

Wir schulden die nachfolgend vereinbarte Verfügbarkeit der Videos am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die Möglichkeit des Abrufs und des Downloads eines Videos am Übergabepunkt zur Nutzung durch den Kunden.

(1) Die Verfügbarkeit der Videos beträgt 98% im Jahresmittel.

(2) Zur verfügbaren Nutzung (Verfügbarkeit gegeben) zählen auch die Zeiträume während
(a) Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Software erforderlichen technischen Infrastruktur;
(b) einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;
(c) Wartungsarbeiten gemäß Abs. 4.

(4) Wartungsarbeiten finden Donnerstags im Zeitfenster von 08:00 Uhr bis 08:30 Uhr statt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird alle Pflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere

(a) die notwendigen Vorkehrungen treffen, die Nutzung der Videos durch Unbefugte zu verhindern. Er wird insbesondere durch geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Passwort-Härte, Passwörter auf seinen Rechnern, Einbruchschutz) sicherstellen, dass kein unberechtigter Dritter auf die Videos zugreifen kann. Der Kunde wird uns unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

(b) die im Auftrag vereinbarten Zugangs-, Funktions- und Systemvoraussetzungen sowie sonstige Voraussetzungen für die Nutzung der Videos schaffen und aufrechterhalten;

(c) soweit einschlägig vor der Versendung von Daten und Informationen an uns diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

(d) Benutzerdaten nur verschlüsselt versenden;

(e) berechtigte Nutzer verpflichten, ihrerseits, die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;

III. Besondere Vereinbarungen „Entertainment“

§1 Live-Sendungen

(1) Soweit die zeitgleiche Übertragung einer (Sport)-Veranstaltung vertraglich vereinbart ist („Live-Sendung“), ist der Kunde verpflichtet, unseren Mitarbeitern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung den Zugang zur jeweiligen Veranstaltung zu ermöglichen. Die Anzahl der für die Live-Sendung erforderlichen Mitarbeiter liegt dabei in unserem Ermessen.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass die etwaig notwendigen Rechte zur Übertragung der (Sport)-Veranstaltung uns – soweit erforderlich – eingeräumt werden.

(3) Eine Aufzeichnung und/oder Zusammenfassung der (Sport)-Veranstaltung auf einem Datenträger ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Ansonsten schulden wir nur die Bereitstellung des Live-Signals für das im Auftrag vereinbarte Medium (z.B. Webcast; Simulcast; TV).

(4) Dem Kunden wird an der Live-Sendung das Senderecht auf dem im Auftrag vereinbarten Medium / Sendekanal eingeräumt. Das Recht zur Vervielfältigung und der öffentlichen Zugänglichmachung wird dem Kunden nur eingeräumt, sofern eine Aufzeichnung und/oder Zusammenfassung der (Sport)-Veranstaltung vereinbart worden ist. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet.

§2 Video-Produktion

(1) Soweit der Kunde uns mit der Produktion von Videos beauftragt (z.B. Torshows, Highlight-Berichte; Dokumentationen; TV-Produktionen), die zu einem beliebigen Zeitpunkt gesendet werden können („Video-Produktion“), übermitteln wir dem Kunden ein nach der jeweiligen Vereinbarung gefertigte Video-Produktion. Soweit nicht anders vereinbart, stellen wir dem Kunden die Videoproduktion zum Download zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Video-Produktion unverzüglich auf Mängel zu prüfen und uns gegenüber die Abnahme schriftlich oder in Textform zu erklären, sofern die Video-Produktion im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Ansonsten hat uns der Kunde die Mängel zu benennen. Erklärt der Kunde keine Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme auch nicht wegen Mängeln der Video-Produktion, so gilt die Video-Produktion mit Ablauf von 14 Tagen nach der Bereitstellung durch uns als abgenommen. Die Video-Produktion gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sie, ohne Mängel zu rügen, nutzt.

(3) Der Kunde erhält das Recht, die Video-Produktion zu vervielfältigen und in dem im Auftrag vereinbarten Umfang öffentlich zugänglich zu machen. Ein Recht zu Bearbeitung und/oder zur Weitergabe an Dritte wird nicht eingeräumt.

§3 Social Media

(1) Soweit uns der Kunde mit dem Erstellen von Beiträgen für Social-Media-Kanäle beauftragt (Videos; Texte) („Social Media Content“), stellen wir diesen Social Media Content selbst in den im Auftrag vereinbarten Social Media Kanal des Kunden ein. Der Kunde überlässt uns dafür die notwendigen Zugangsdaten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Social Media Content unverzüglich auf Mängel zu prüfen und uns gegenüber die Abnahme schriftlich oder in Textform zu erklären, sofern der Social Media Content im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Ansonsten hat uns der Kunde die Mängel zu benennen. Erklärt der Kunde keine Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme auch nicht wegen Mängeln des Social Media Contents, so gilt der Social Media Content mit Ablauf von 14 Tagen nach dem Einpflegen in den Social Media Kanal durch uns als abgenommen. Der Social Media Content gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde ihn, ohne Mängel zu rügen, nutzt.

(3) Der Kunde erhält das Recht, den Social Media Content in den im Auftrag vereinbarten Social Media Kanälen zu nutzen. Eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Social Media Kanäle ist nicht gestattet, sofern dies zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.

IV. Allgemeine Bestimmungen

§1 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung für unsere nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag. Ist eine Vergütung mit dem Kunden nicht vereinbart, gelten unsere zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten, für Leistungen, die typischerweise nach Aufwand abgerechnet werden (z.B. Analysetätigkeiten, Support), unsere Manntagessätze/-stundensätze.

(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

(3) Bei Bereitstellung zum Abruf über das Internet tragen wir die Kosten dafür, dem Kunden gegenüber zu erbringende Leistungen abrufbar ins Netz zu stellen, der Kunde die Kosten für den Abruf.

(4) Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Vergütung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.

(5) Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Ferner können wir dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Etwaige Ansprüche auf Fälligkeitszinsen insbesondere gegenüber Kaufleuten nach § 353 HGB bleiben unberührt.

(6) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§2 Laufzeit und Kündigung

(1) Mangels anderweitiger Regelungen zur Laufzeit im Auftrag gilt Folgendes: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; die Vertragslaufzeit beginnt mit dem offiziellen Saisonstart der gebuchten Liga; die Mindestlaufzeit beträgt eine Saison, danach kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum offiziellen Ende einer jeden Saison kündigen.

(2) Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der uns zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte verletzt und die Verletzung auch auf eine Abmahnung durch uns hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.

(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§3 Sach- und Rechtsmängel

(1) Wir leisten bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlassen wir nach unserer Wahl dem Kunden eine neue, mangelfreie Leistung oder beseitigen den Mangel.

(2) Als Mangelbeseitigung i.S.d. Abs. 3 gilt auch, wenn wir dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

(3) Wir haften nicht für Mängel, soweit diese dem Kunden zuzurechnen sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

(4) Bei Rechtsmängeln leisen wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschaffen wir nach unserer Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Vertragsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen. Vertragsgegenstände gelten als gleichwertig, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität der Vertragsgegenstände nicht erheblich beeinträchtigt wird.

(5) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde uns unverzüglich schriftlich oder in Textform und umfassend. Er ermächtigt uns hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit uns ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit unserer Zustimmung vor.

(6) Aus sonstigen Pflichtverletzungen durch uns kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber uns schriftlich gerügt und uns eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die § 9 festgelegten Grenzen.

§4 Allgemeine Haftung

(1) Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der im folgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):
(a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(b) Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§5 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Zu unseren Betriebsgeheimnissen gehören auch unsere Konditionen und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.

(2) Der Kunde wird Betriebsgeheimnisse Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu unseren Betriebsgeheimnissen gewährt, über unsere Rechte an den Betriebsgeheimnissen und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziff. 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.

(3) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (v) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (vi) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrags gestattet ist.

§6 Schlussbestimmungen

(1) Wir sind berechtigt, Dritte als Unterauftragnehmer heranzuziehen.

(2) Erfüllungsort ist Stuttgart, Deutschland.

(3) Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unser Sitz in Stuttgart, Deutschland. Wir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

(4) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.